Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Die SPARTANER verfolgen ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Konzept mit Coolnessfaktor.
Basis hierfür ist ein strukturierter und koordinierter Prozess, in dessen Rahmen die Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Je nach Zielsetzung können so ausgewählte Handlungsfelder und -kategorien und im SPARTNER Konzept Modulbausteine festgelegt und in einem Maßnahmenplan zusammengefasst werden.
Neben präventiven (vorbeugenden) Strategien können im betrieblichen Gesundheitsmanagement auch korrektive (verbessernde) Maßnahmen verfolgt werden.
Vorbeugende SPARTANER Module verfolgen dabei das Ziel, die Gesundheit, Leistungsmotivation, und -fähigkeit der MitarbeiterInnen zu erhalten und die Motivation durch den Spaßfaktor noch weiter zu erhöhen.
Verbessernde Maßnahmen helfen dabei, kranke, unmotivierte oder abwesende MitarbeiterInnen wieder optimal in die Unternehmensstruktur einzugliedern. Für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens sind beide Strategien gleichermaßen wichtig. Denn gesunde und motivierte Mitarbeiter sind das höchste Gut.
- Ganzheitliches, jedoch modulares betriebliches Gesundheitsmanagement mit Coolnessfaktor
- Strukturierte Planung, Prozesse im Baukastensystem
- Verbesserung der Gesundheit und Motivation durch Spaßfaktor
- Positiver Einfluss auf Fluktuation und Krankheitsraten
Und das Schöne daran: Jeder SPARTANER und Mitarbeitende erzielt persönliche, sportliche und gesundheitliche Erfolge.
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
Unser Team berät und begleitet die Einführung des SPARTANER Konzeptes. Dabei können auch Einsparpotentiale und Förderungen zum Thema werden.
Unverbindliche Infos zur Förderung und steuerlichen Betrachtung:
Die Finanzierung bzw. Förderung von Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden. Einen Leitfaden für die Prüfung eines Antrags finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp
Einkommenssteuerbefreiung für primärpräventive und gesundheitsförderliche Leistungen. Dem Arbeitgeber wird ein Freibetrag von bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn eingeräumt.
Förderung von Beschäftigungsprojekten auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Um eine Förderung kann sich beworben werden: https://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html